Förderung Holzheizungen im Kanton Bern
Der Kanton Bern unterstützt den Ersatz von Elektro- und Ölheizungen durch Holzheizungen oder Wärmepumpen mit CHF 10'000 (maximal 35% der Anlagekosten). Zudem sind die Investitionen in die neue Heizung steuerabzugsberechtigt.
Rahmenbedingungen (nicht abschliessend)
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Wohnbauten ein GEAK® zu erstellen. Unser GEAK®-Experte Silvan Stähli (silvan <dot> staehli <at> jenni <dot> ch, 034 420 30 25) unterstützt Sie gerne dabei. Mehr Informationen erhalten Sie von ihm oder auf geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.*
- Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden.
- Die neue Heizung muss 100 % des Heizenergiebedarfs des Gebäudes decken können.
- Die Warmwasseraufbereitung muss zumindest während der Heizsaison über das neue System erfolgen. (z.B. via Speicher mit integriertem Boiler)
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Ölheizungen mit einem Kesselalter von unter 15 Jahren (Einbau nach 1996).
* Hinweis: Bei Zusicherungen ab dem 1. Januar 2018 ist für die Auszahlung ein gültiger GEAK® mit der umgesetzten Massnahme zwingend erforderlich. Die Möglichkeit des «GEAK®-Abzugs» also der Reduktion der Beitrags bei fehlendem GEAK® (bei Anlagen) entfällt.
Jenni Energietechnik AG beliefert Sie mit Pellet-, Hackgut- und Stückholzheizungen der Marke KWB.
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Unser Experte Silvan Stähli stellt Ihnen kostenlos einen GEAK im Wert von 750 Franken aus
- wenn Sie mit uns Ihre alte Öl- oder Elektroheizung durch eine neue Holzheizung oder Wärmepumpe ersetzten
- wenn Sie eine solarthermische Anlage mit uns realisieren
Bedingungen:
- Sie qualifizieren sich für Förderleistungen des Kanton Berns und müssen somit einen GEAK erstellen lassen